(A)ntrag
Sie suchen eine Wohnung? Dann füllen Sie den Fragebogen für Mietinteressenten, welchen Sie im Download-Bereich finden, aus und senden uns diesen zu.
(B)etriebskosten
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Die Verwaltungskosten sowie die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten.
Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung (BetrKV)
(E)nergiespartipps
Wir alle können dazu beitragen, im Haushalt Energie zu sparen und die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität zu mindern. Es gibt viele Möglichkeiten, im Alltag weniger Energie zu verbrauchen. Oft genügen schon kleine Anpassungen.
Effizientes Heizen und Lüften
Schon ein Absenken der Raumtemperatur um ein Grad Celsius spart sechs Prozent. Auch regelmäßiges Entlüften von Heizkörpern spart Energie. Damit Heizungen effizient funktionieren, sollten sie nicht durch Möbel, Vorhänge oder Verkleidungen verdeckt werden. Auch richtiges Lüften hilft: Nämlich mit weit geöffneten Fenstern und abgedrehter Heizung. Jalousien, Rollos und Vorhänge helfen, Kälte draußen zu lassen.
Warmwasser sinnvoll nutzen
Wassersparende Duschköpfe und Armaturen senken den Energieverbrauch um bis zu 30 Prozent. Ein richtig genutzter Geschirrspüler kann im Vergleich zur Handwäsche bis zu 50 Prozent Energie und circa 30 Prozent Wasser einsparen. Beim Händewaschen entfernt Seife Schmutz auch mit kaltem Wasser.
Mit Deckel und Umluft
Wer mit Deckel kocht, reduziert den Stromverbrauch um circa zwei Drittel. Bei Elektroherden kann der Herd früher ausgeschaltet und die Restwärme genutzt werden. Mit der Umluftfunktion im Backofen spart man 15 Prozent Energie. Ist es möglich, auf das Vorheizen zu verzichten, spart das circa acht Prozent Strom.
Ökoprogramme bei Geschirrspülern und Waschmaschinen verbrauchen deutlich weniger Strom. Durch die längere Laufzeit muss das Wasser – bei gleicher Reinigungswirkung – weniger erhitzt werden. Wird leicht verschmutze Wäsche statt mit 60 Grad mit 30 Grad im Ökoprogramm waschen, spart das circa 70 Prozent Stromkosten.
Genau hinschauen bei neuen Geräten
Energieeffiziente Geräte sparen Strom. Häufig verbrauchen alte Kühlgeräte, Fernseher oder Computer besonders viel. Beim Kauf neuer Haushaltsgeräte lohnt es sich deshalb, auf das EU-Energielabel zu achten. Es gibt Auskunft über Energieeffizienzklassen und Produkteigenschaften wie Strom- und Wasserverbrauch. So lassen sich die Produkte gut vergleichen.
Auf die Beleuchtung entfällt im Haushalt rund 10 Prozent des Stromverbrauchs. Auch hier lässt sich mit energieeffizienten Leuchtmitteln und einer energiesparenden Nutzung Strom sparen. Wenn Sie Glüh- und Halogenlampen durch LEDs austauschen, können Sie bis zu 80 Prozent des Stromverbrauchs einsparen. Licht in Räumen sollte nur so lange brennen, wie es tatsächlich benötigt wird. Hier helfen Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren.
(H)avarie
Unsere Havarienummern sollten sie anrufen, wenn folgende Fälle eintreten:
- Rohrbruch im System für Warm- und Kaltwasser, sowie Abwasserleitung
- Einergieausfall in der gesamten Wohnung bzw. Ausfall der Energiezufuhr für E-Herd und Gefrierschrank
- Rohrbruch im Heizungssystem bzw. defekte Heizkörper
- Gasgeruch
Ihre Havarienummern finden Sie unter Havarie und Reparaturservice
(I)ndexmietvertrag
Bei einem Indexmietvertrag wird bei Vertragsabschluss vereinbart, dass sich die Höhe der künftigen Mieten an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten ausrichten soll. Entscheidend ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, also praktisch die Inflationsrate.
(K)ündigung
Das Mietrecht unterscheidet zwischen der ordentlichen, fristgemäßen und der außerordentlichen, fristlosen Kündigung von Mietverträgen. Bei einem unbefristeten, sprich bei einem Mietvertrag, der nicht auf eine bestimmte Zeitspanne beschränkt ist, haben Mieter das Recht den Vertrag jederzeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Das gilt nicht, wenn im Mietvertrag ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde.
Mieter müssen ihren Vermieter schriftlich über die Kündigung des Mietvertrags informieren. Die Kündigung muss eigenhändig von allen Mietern unterschrieben werden. Eine Kündigung per Fax, E-Mail oder sogar Telefon ist dementsprechend nicht möglich.
(K)ündigungsfristen
Das Mietrecht zur Kündigung vom Mietvertrag ist in den §§ 568 bis 576b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Der § 573c befasst sich hierbei mit den gesetzlichen Kündigungsfristen für unbefristete Mietverträge: „Die Kündigung [durch den Mieter] ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“
Konkret heißt das: Für Mieter besteht für die Kündigung vom unbefristeten Mietvertrag eine Frist von 3 Monaten. Diese muss nicht zwingend vor Beginn des ersten Monats eingereicht werden, spätestens jedoch an dessen drittem Werktag.
(L)astschriftverfahren
Lastschriftzahlungen und SEPA-Lastschrift
Es gibt Rechnungen, die regelmäßig anfallen – zum Beispiel für Strom, Internet oder Versicherungen. Mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens ziehen Zahlungsempfänger das Geld von Ihrem Konto ein – sofern Sie dies gestatten. Als Kunde müssen Sie sich dann nicht mehr darum kümmern und zahlen immer pünktlich.
Damit der Zahlungsempfänger die Rechnungsbeträge per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist Ihre Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form des SEPA-Lastschriftmandats. Damit erteilen Sie die Ermächtigung für den Einzug von fälligen Beträgen.
(M)ietkaution
Eine Mietsicherheit ist ein Geldbetrag oder eine Bürgschaft, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird. Damit ist dieser bis zu einer Höhe von drei Nettokaltmieten abgesichert, falls der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Zu diesen Verpflichtungen können Schönheitsreparaturen, Nebenkostenzahlungen oder Mietzahlungen gehören. Die Mietsicherheit ist allgemein auch unter dem Begriff "Mietkaution" bekannt.
(M)ieterhöhung
Eine Mieterhöhung im Laufe eines Mietverhältnisses kann verschiedene Gründe haben. So wird einem Vermieter zum Beispiel das Recht zu einer Mieterhöhung eingeräumt, um die Miete an eine allgemeine Mietpreissteigerung anzupassen. Aber auch Modernisierungsmaßnahmen können ein Grund für eine Mieterhöhung sein.
(M)ietzahlung
Wer in einer Wohnung oder einem Haus zur Miete wohnt, muss dem Eigentümer ein Entgelt zahlen.
Dies bedeutet, dass ihnen die Wohnung vom Eigentümer zum Gebrauch überlassen wird. Im Gegenzug verpflichten sie sich zur Zahlung eines Entgelts: der Miete.
Diese wird zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag vereinbart
Die Miete, die der Mieter monatlich bezahlt, ist in der Regel eine Gesamtmiete, die sich aus verschiedenen Anteilen zusammensetzen kann:
- die Nettokaltmiete (auch als Grundmiete bekannt)
- die Bruttokaltmiete (Zahlung für kalte Betriebskosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr etc.)
- die Bruttowarmmiete (Zahlung für Heiz- und Warmwasserkosten – warme Betriebskosten)
- Zuschläge
(M)itbewohner
Wenn der Besucher zum Mitbewohner wird:
Bleibt der Besucher jedoch länger als sechs Wochen, betrachten viele Gerichte das Besuchsrecht bereits als ausgeschöpft. Spätestens nach drei Monaten wird aber aus jedem Besucher ein zustimmungspflichtiger Mitbewohner und muss daher unbedingt beim Vermieter gemeldet werden.
(M)odernisierung
Unter einer Modernisierung versteht man solche Arbeiten des Vermieters am Haus und in der Wohnung des Mieters, die zu einer Verbesserung der Mietsache und damit einer Erhöhung des Wohnwertes führen, von welcher der Mieter einen Nutzen hat.
Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten darf der Vermieter die Miete erhöhen. Er darf 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.
(N)ebenkosten
Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, wie Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für den Hauswart, Schneeräumung, Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser, Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche, und TV-Gebühren.
(P)ersonenänderung
Wenn der Besucher zum Mitbewohner wird:
Bleibt der Besucher jedoch länger als sechs Wochen, betrachten viele Gerichte das Besuchsrecht bereits als ausgeschöpft. Spätestens nach drei Monaten wird aber aus jedem Besucher ein zustimmungspflichtiger Mitbewohner und muss daher unbedingt beim Vermieter gemeldet werden.
(R)eparaturannahme
Wenn Sie eine Reparatur anmelden möchten, dann nutzen Sie bitte unser Online Angebot:
Sie möchten Ihren Wunsch gern telefonisch mit uns besprechen, dann erreichen Sie uns zu folgenden Zeiten:
Montag:
09.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Dienstag:
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Donnerstag:
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(S)prechzeiten
Wir sind für Sie da, wenn Sie folgende Anliegen haben:
- Sie suchen eine Wohnung,
- Sie stellen einen Wohnungsantrag,
- Sie melden eine Reparatur an,
- Sie haben Fragen zu Betriebskostenabrechnungen,
- Sie möchten in Ihrer Wohnung Veränderungen vornehmen,
- Sie möchten Ihre Wohnung kündigen,
- uvm.
(T)od des Mieters
Wenn der Verstorbene allein gelebt hat oder keine andere Person den Vertrag übernehmen möchte, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese übernehmen die Wohnung und kommen für mögliche Schönheitsreparaturen, Räumungskosten oder fällige Mietzahlungen aus ihrem Nachlass auf.
Möchten diese den Mietvertrag nicht fortsetzen, können sie ihn außerordentlich mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Die Kündigung muss nicht sofort erklärt werden: Erben haben dafür einen Monat ab Kenntnis vom Tod des Verstorbenen Zeit
Nicht nur Mieter, auch Vermieter haben das Recht, den Mietvertrag binnen eines Monats ab Kenntnis vom Tod Ihres Mieters mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.
(Z)eitmietverträge
Ein Zeitmietvertrag ist ein Mietvertrag, der auf eine bestimmte Dauer geschlossen wurde. Die juristische Regelung für Zeitmietverträge findet sich in § 575 BGB. Diese Verträge enden automatisch zu dem im Vertrag genannten Datum und bedürfen keiner weiteren Kündigung.